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BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 51 StGB; § 337 StPO
Härteausgleich (Strafzumessung; Vollstreckungsmodell); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Härteausgleichs bei der Strafenbildung i.R.d. Verhängung einer zweiten Gesamtfreiheitsstrafe anstelle eines gebotenen Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Gewährung eines Härteausgleichs bei der Strafenbildung i.R.d. Verhängung einer zweiten Gesamtfreiheitsstrafe anstelle eines gebotenen Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09
Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10
Soweit das Landgericht im Rahmen der von ihm verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe einen Härteausgleich bei der Strafenbildung anstelle des gebotenen (BGH NJW 2010, 1157; StraFo 2010, 163) Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells gewährt hat, kann der Senat eine Beschwer des Angeklagten im Hinblick auf die äußerst milde Gesamtfreiheitsstrafe ausschließen. - BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …
Auszug aus BGH, 02.06.2010 - 5 StR 217/10
Soweit das Landgericht im Rahmen der von ihm verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe einen Härteausgleich bei der Strafenbildung anstelle des gebotenen (BGH NJW 2010, 1157; StraFo 2010, 163) Härteausgleichs im Wege des Vollstreckungsmodells gewährt hat, kann der Senat eine Beschwer des Angeklagten im Hinblick auf die äußerst milde Gesamtfreiheitsstrafe ausschließen.